Postfinance Das Staatsinstitut hält einen Teil des Verwaltungsrats der Finma für befangen – inklusive Präsident Thomas Bauer.
Der Streit zwischen der Postfinance und der Finanzmarktaufsicht Finma schwelt schon lange. Nun ist er vollends eskaliert, wie ein jüngst ergangenes Urteil am Bundesverwaltungsgericht (BVG) offenlegt. Darin fordert die gelbe Staatsbank, dass der Finma-Verwaltungsrat um Präsident Thomas Bauer in den Ausstand tritt. Denn eine unbefangene Beurteilung erscheine als ausgeschlossen, argumentiert die Postbank um ihren Präsidenten Rolf Watter.
Postfinance sucht «einvernehmliche Bereinigung»
Der Zürcher Wirtschaftsanwalt und Multi-Verwaltungsrat scheint sich in die Causa regelrecht verbissen zu haben. Zunächst hatte Watter nämlich mit Finma-Präsident Bauer zunächst «die Möglichkeit einer einvernehmlichen Bereinigung» ausgelotet, wie es im BVG-Urteil heisst. Mehrere Briefwechsel und Treffen später riss der Postfinance-Spitze im Februar dieses Jahres schliesslich der Geduldsfaden: Sie forderte den Ausstand der Finma-Führung um Bauer, worauf sich das Bundesverwaltungsgericht nun mit dem Hahnenkampf befassen musste.
Der jüngsten Befangenheitsepisode geht inhaltlich ein langwieriger Zank um Zinsrisiken bei der Postfinance voraus. Er nahm 2016 seinen Anfang. Damals verfügte die Finma-Geschäftsleitung um Direktor Mark Branson – gestützt auf die Basel-III-Vorschriften –, die gelbe Staatsbank müsse mehr Eigenmittel für den Fall halten, dass sich das Zinsniveau normalisiere. Damit droht der Postfinance ein Kapitalzuschlag von 270 bis maximal 540 Millionen Franken. Also in der Grössenordnung von ein bis zwei Jahresgewinnen, nimmt man den Geschäftsabschluss 2019 als Massstab. Die Postfinance rekurrierte dagegen und verlangte, dass nicht die Finma-GL darüber entscheide, sondern angesichts der finanziellen Tragweite der Finma-VR. Das Bundesgericht gab Ende 2018 der Staatsbank recht.
Finma-VR mit vorgefasster Meinung?
Doch auch das oberste Aufsichtsgremium machte in der Folge rasch klar, dass sie die Einschätzung der Finma-GL teile: Das Postfinance-eigene, empirische «Replikationsmodell» zu den Zinsrisiken vermochte Bauer und Co. jedenfalls nicht umzustimmen. Auch für den Finma-VR ist die Postfinance in Bezug auf die Zinsrisiken ein Ausreisserinstitut. Dieser Befund wiederum stösst der Bankspitze um Präsident Watter sauer auf. Sie ist überzeugt, dass bereits an der Finma-VR-Sitzung vom Januar 2019 die Meinungen zum Risikozuschlag gemacht waren. Also keinen Monat nachdem das Bundesgericht zugunsten der Postfinance entschieden hatte.
Banksprecher Rinaldo Tibolla erklärt denn auch, dass sich das Ausstandsbegehren gegen einzelne Personen richte wie «den Präsidenten des Verwaltungsrates sowie sämtliche Verwaltungsräte der Finma, die sich an oder in Zusammenhang mit der Sitzung vom 24. Januar 2019 in einer Weise festgelegt haben, dass eine unbefangene Beurteilung des gegenständlichen Verfügungsentwurfes als ausgeschlossen erscheint». Zugleich betont der Postfinance-Sprecher, man halte den Finma-VR für das «richtige Gremium». Jene VR-Mitglieder, die an der fraglichen Sitzung nicht teilgenommen hätten, seien als «nicht befangen» zu betrachten. Damit könne der Finma-VR ja «in reduzierter Zusammensetzung» ohne weiteres entscheiden.
Postfinance prüft Weiterzug ans Bundesgericht
Eine Argumentation, die vor Bundesverwaltungsgericht jedoch kein Gehör fand. Die Richter in St. Gallen erteilten dem Ausstandsbegehren der Postfinance eine Abfuhr. Die Staatsbank kann den Entscheid noch ans Bundesgericht weiterziehen. Man prüfe dies intern, sagt Tibolla.
Auch in der Sachfrage des Kapitalaufschlags ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Bislang liegt bloss ein Verfügungsentwurf des Finma-VR vom Dezember 2019 auf dem Tisch. Wann das oberste Aufsichtsgremium final entscheiden wird, ist nicht abzuschätzen. Knackpunkt bleibt jedoch die Frage der Zinsbindungsdauer. So ist das Kerngeschäft der Postfinance der Zahlungsverkehr. Das bedeutet: Auf der Passivseite hält die Postfinance im Vergleich zu einer gewöhnlichen Geschäftsbank deutlich mehr Sichtgelder als Sparbatzen.
Wie treu sind Kunden der Postfinance?
Jene Sichtgelder haben keine feste Zins- und Kapitalbindung. Kundinnen und Kunden können sie jederzeit abziehen. Die durchschnittliche Zinsbindungsdauer kann deshalb nur geschätzt werden. An ihr entbrannte der Glaubenskrieg zwischen der Finma und der Postfinance. Die zentrale Frage: Wie treu sind Postkonto-Kunden und -Kundinnen, wenn dereinst die Marktzinsen steigen? Führt der Zinsanstieg rasch zu Liquiditätsabflüssen in rentablere Anlagen? Oder verzichten die Kunden auf Rendite angesichts der hohen Verfügbarkeit der Postkonti? Da spielen auch Annahmen über die veränderte Kundentreue in digitalen Neo-Bank-Zeiten mit hinein. Oder das Image der Postfinance als eigenständige Aktiengesellschaft.
Glaubenskrieg als Fall für die Gerichte
Die getroffene Annahme bestimmt jedenfalls, wie empfindlich das Eigenkapital der Bank auf Änderungen des allgemeinen Zinsniveaus reagiert. Ein schockartiger Zinsanstieg um 150 Basispunkte würde beispielsweise den Barwert des Eigenkapitals der Postfinance um 160 Millionen Franken schmälern, wie dem jüngsten Geschäftsbericht zu entnehmen ist. Die Finma jedenfalls unterstellt der Postfinance pauschal auf den Kundeneinlagen eine Zinsbindungsdauer von zwei Jahren. Die Postfinance rechnet dagegen in ihren empirischen Modellen mit längeren Zinsbindungen, wodurch sich die Sensitivität des Eigenkapitals reduzieren würde. Ein Glaubenskrieg, über den wohl die Gerichte entscheiden werden.