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Schaulauf durch alle Instanzen

Swisscom Shakira trällert „Whenever, Wherever“. Bundesrätin Dreifuss tritt zurück. Die Schweiz wird 190. Uno-Mitglied. Knapp die Hälfte der Bevölkerung surft im Internet. Wir schreiben das Jahr 2002. Es ist das Jahr, in dem die Wettbewerbskommission Weko gegen den Ex-Monopolisten Swisscom antritt. Weil der bundesnahe Betrieb „mit grosser Wahrscheinlichkeit“ seine beherrschende Stellung missbrauche. Denn die „Bevorzugung“ hätte weitreichende Folgen im „jungen Markt für ADSL-Breitbanddienste“. Es sei deshalb besondere Dringlichkeit geboten.

Junger Breitbandmarkt

Wir schreiben das Jahr 2015. Sido rappt sich zum „Astronaut“. Bundesrätin Widmer-Schlumpf bangt um die Wiederwahl. Die Schweiz ist weiter kein EU-Mitglied. Fast 90 Prozent der Schweizer surfen im Internet. Der „junge Breitbandmarkt“ ist inzwischen ein saturierter und die ADSL-Technologie längst veraltet. Aber das Verfahren gegen die Swisscom läuft noch. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, den staatsnahen Telekomkonzern wegen „wettbewerbswidrigen Verhaltens“ mit 186 Millionen Franken zu büssen, ist nämlich bloss für die Gallerie. Swisscom legt beim Bundesgericht Beschwerde ein.

Schonungslos offengelegt

Der Telekomkonzern betreibt damit durch alle Instanzen einen juristischen Schaulauf, der die Verfahrensmängel im Wettbewerbsrecht schonungslos offenlegt. Die Sahnestücke im ADSL-Geschäft wurden vor Jahren verteilt. Da hilft es auch wenig, die Millionenbusse am damaligen Umsatz der Swisscom zu berechnen. Schlimmer noch ist, dass sich die Geschichte wiederholt.

Auf der Glasfaser bahnt sich das nächste Marktversagen an.

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