Stromhandel Insiderhandel und Marktmanipulation sind in der Schweiz nicht verboten. Der Bund ist seit Jahren untätig.
Vor wenigen Tagen verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum neuen Energiegesetz. Die Monstervorlage umfasste vom Messwesen über die Strommarktöffnung bis zur Versorgungssicherheit so ziemlich alle heissen Themen der Elektrizitätswirtschaft. Was jedoch fehlte, waren Transparenzvorschriften im Stromhandel. «Im Grundsatz gehören Marktmanipulation und Insiderhandel sanktioniert, aber bislang fehlt in der Schweiz leider die gesetzliche Grundlage dafür», sagt Renato Tami von der Elektrizitätskommission. Die ElCom fordert seit Jahren Strafbestimmungen für Insider- und Marktmissbrauch.
Lückenhafte Marktüberwachung im Stromhandel
Zuletzt wieder in ihrer Vernehmlassungsantwort zum Stromversorgungsgesetz. Darin verlangt die Aufsicht auch «eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Daten zum Marktplatz Schweiz». Denn bis dato hat die ElCom nur einen eingeschränkten Einblick in den Schweizer Stromhandel. Die Marktüberwachung umfasst nur jene Handelsgeschäfte, bei denen Schweizer Strom in die EU exportiert wird. Dabei stützt sich die ElCom auf Daten ihrer EU-Partner. Wird Strom in die Schweiz importiert beziehungsweise handeln Schweizer Akteure unter sich, dann bleiben diese Trades für die Aufsicht eine Blackbox. Das müsste die Öffentlichkeit kümmern, denn eine lückenhafte Marktüberwachung ohne Sanktionen birgt das Risiko, dass die Preisbildung verfälscht wird. Zum Nachteil der Endkunden.
Während Schweizer Stromhändler also unbehelligt und straflos ihren Geschäften nachgehen können, kennt die EU seit zehn Jahren ein Verbot von Marktmanipulation und Insiderhandel sowie Transparenzpflichten. Diese sogenannte Remit-Verordnung zeigt Wirkung. Die Zahl der aufgedeckten Marktmanipulationen nimmt stetig zu. Die EU spricht empfindliche Geldstrafen aus.
Illegale Leerverkäufe
Ein solches Aufsichtsregime wäre auch hierzulande wünschenswert für die Versorgungssicherheit. Das zeigen Beispiele aus der EU: In Grossbritannien wurden falsche Angaben über die Verfügbarkeit systemrelevanter Kraftwerke gemacht. Und in Deutschland tätigten Händler illegale Leerverkäufe im Regelenergiemarkt, die fast zu einem Blackout führten.
Auf die Frage, weshalb es weiterhin an gesetzlichen Transparenzpflichten mangelt, schreibt das Bundesamt für Energie: Die Remit-Umsetzung sei für eine «spätere Revision des StromVG» geplant gewesen, mit der dann gleichzeitig auch die Umsetzung des Stromabkommens mit der EU erfolgt wäre. Da das Stromabkommen nun «in nützlicher Frist» nicht zustande komme, «sind wir daran, die Lage zu analysieren und dann zu entscheiden, wie das Thema weiter behandelt werden soll».
Ethische Senke
Der frühere ElCom-Präsident Carlo Schmid-Sutter warnte bereits vor sechs Jahren: Wenn an einem Ort regeln verschärft würden, dann gebe es immer Leute, die diesen Regeln auszuweichen versuchen und Standorte suchen, wo solche Regeln noch nicht bestünden. «Dann wird die Schweiz zu einer ethischen Senke.» Inzwischen ist sie es.