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Terraoil – Wie Credit Suisse & Co Warnsignale in den Wind schlugen

Terraoil Die Credit Suisse ist Hausbank der Firma Terraoil und vermittelte ihr einen Coronakredit. Obwohl es Hinweise auf Geldwäsche gab.

Die Pläne der Terraoil waren hochtrabend. 2011 siedelte der albanische Erdölförderer in der Schweiz an. In St. Gallen bezog die Firma zunächst eine Jugendstilvilla im Osten der Stadt. Der kantonale Volkswirtschaftsdirektor Benedikt Würth lobte damals die Ansiedlung als «sehr erfreulich». Denn Terraoil verkaufte sich den hiesigen Standort-Förderern gegenüber als aufstrebende Cleantech-Firma. Die Ölfirma behauptete nämlich, ein neuartiges Förderverfahren anzuwenden, bei dem nebst Schwarzem Gold gleichzeitig auch noch CO2-freier Strom anfällt. Mit ihrem mehrfach patentierten sogenannten Hertel-Motor» würde Verdampfungsenergie einer Flüssigkeit mittels Erdwärme und Mikrowellen erzeugt und dann einem Motor zugeführt, der daraus klimafreundlichen Strom generiert. 

Warnlampen auf rot 

Was obskur tönt, ist es wahrscheinlich auch. Bereits im Artikel des St. Galler Tagblatts von 2011 anlässlich der Ansiedlungder Firma leuchten Warnlampen auf. Angefragte ETH-Fachleute haben entweder noch nie etwas von diesem sogenannten Hertel-Motor» gehört oder sie bezeichnen dessen Technik als «suspekt». Mehr noch: Hinter dem angeblichen Wunder-Motor steckt ein Erfinder namens Wolfgang Hertel, der bald darauf als Verwaltungsrat bei Terraoil Einsitz nimmt. Der Deutschkanadier mit Wohnsitz Tirana sass zuvor bei einer Zuger Firma namens IEC Europetrol. Diese hatte ebenfalls Verbindungen nach Albanien und zu dortigen zweifelhaften Ölförder-Projekten, wie kanadischen Medien berichten. Und eben dieser Hertel wurde, zwei Jahre zuvor, in London verhaftet aufgrund eines internationalen Haftbefehls. Kanada wollte ihn wegen Steuerdelikten in Millionenhöhe zur Verantwortung ziehen. Die Auslieferung nach Übersee scheiterte. Stattdessen tauchte Hertel als Motoren-Heilsbringer fürs die angebliche Cleantech-Firma Terraoil im St. Galler Handelsregister. 

Mit anderen Worten: Alleine schon ein einfacher Personen- und Faktencheck beziehungsweise eine Zeitungslektüre hätte genügt, um herauszufinden, dass bei Geschäften mit Terraoil für die CS erhöhte Vorsicht geboten ist. So verlangt es grundsätzlich das Geldwäschereigesetz. Und dies bestätigt auch Peter V. Kunz, Geldwäscherei-Experte und Professor für Wirtschaftsrecht, wie er jüngst in der Sendung «Kassensturz» sagte: Eine Bank habe eine Vielzahl von Möglichkeiten, so Kunz, mit denen sie klären könne, ob etwas faul sei. «Medienberichterstattungen sind ein Teil davon.» Das SRF-Konsumentenmagazin machte den Terraoil-Fall als erste publik. 

Wiederkehrendes Muster

Trotz dieser «red flags», wie es im Jargon heisst, ist die Credit Suisse seit Jahren Hausbank der Terraoil Swiss. Über Konten bei der Zürcher Grossbank und bei der Liechtensteiner Landesbank LLB wickelte der Zuger Erdölförderer einen beträchtlichen Teil seiner Geschäfte ab. Der «Handelszeitung» liegen diverse Spesen- und Kontoauszüge der Firma aus verschiedenen Geschäftsperioden vor. Dabei zeigt sich ein Muster: Zum Teil hohe sechsstellige Beträge werden bei Terraoil Swiss eingebucht und sofort weitergereicht. Die Beträge stammen jeweils von Kapitalgebern, die Terraoil-Aktien gezeichnet haben. Zwischenzeitlich hat gemäss Unterlagen die Firma über 200 Investoren. Die eingezahlten Beträge fliessen jedoch sogleich ab, und zwar als Darlehen («loans») an eine Tochterfirma in Albanien. 

Die kurze Verweildauer wirft Fragen auf. Allgemein gesprochen, sei dies zwar zulässig, aber  nicht üblich, findet Geldwäsche-Experte Kunz im «Kassensturz»: «Wenn Hunderttausende von Franken auf ein Konto eingezahlt werden und innert 24 Stunden geht das Geld wieder raus, dann muss die Bank erklären können, weshalb das so ist. Man braucht eine gute Erklärung, man muss nachfragen, man muss das abklären.» 

Terraoil weist Verlustvortrag von 55 Millionen Dollar aus

Sekundiert wurden die kontoführenden Banken bei Terraoil von renommierten Wirtschaftsprüfgesellschaften. Bis im Frühjahr 2020 testierte EY die Bücher der Erdölfirma. Seither ist es die BDO. Sie hat Mitte letzten Jahres auch den Abschluss für 2019 angefertigt. Dieser lässt tief blicken und nährt zugleich den Verdacht, dass es sich bei Terraoil um ein Fass ohne Boden handelt. 

So belaufen sich fürs Berichtsjahr die Einnahmen aus dem eigentlichen Kerngeschäft, der Ölförderung, bloss auf 2,5 Millionen Dollar. Demgegenüber stehen administrative Kosten von über 10 Millionen Dollar, wovon alleine die Lohnkosten für die fünf Angestellten der Zuger Muttergesellschaft 2,8 Millionen Dollar betragen. Ein stolzer Betrag. Für nicht näher bezeichnete Finanzberatungen gingen nochmals 3,6 Millionen Dollar drauf. Kurzum: Terraoil Swiss verbrannte im Berichtsjahr munter Geld. 2019 belief sich der Verlust auf über 11 Millionen Dollar. Es ist dies jedoch kein einmaliger, operativer Ausrutscher. Der Verlustvortrag der Gesellschaft seit Gründung beträgt ganze 55 Millionen Dollar.  

Buchprüfer BDO zweifelt an Terraoil

Das Setup scheint also die Gestalt eines von Beginn weg operativ unrentablen Durchlauferhitzers mit einer verhältnismässig hohen Kostenstruktur zu haben. Sie wird einzig durch wiederholte Kapitalspritzen am Leben erhalten. Selbst den Buchprüfern der BDO ist da nicht mehr ganz geheuer. Ihr bisher letztes Prüfurteil versehen sie mit dem Warnung, wonach «wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung» bestünden. Mit anderen Worten: Die Buchprüfer haben zumindest Zweifel, ob Terraoil Swiss überlebensfähig ist. 

Angesichts dieses Verdikts zum Prä-Corona-Geschäftsgang mutete es umso erstaunlicher an, dass die Hausbank Credit Suisse telquel Terraoil im Frühjahr 2020 einen vom Bund verbürgten Maximalkredit über eine halbe Millionen Franken vermittelte, wie die Handelszeitung seinerzeit berichtete. 

Ein Betrag übrigens, der deutlich höher ist also jene maximal zulässigen 10 Prozent des ausgewiesenen Umsatzes von 3,5 Millionen Franken fürs Geschäftsjahr 2019.

Inzwischen hat sich im Fall Terraoil die Staatsanwaltschaft Zug eingeschaltet. 

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Credit Suisse – Die Grossbank gehört filetiert

Credit Suisse Der neue CS-Präsident António Horta-Osório ist nicht zu beneiden. Er übernimmt eine Bank in strukturellen Schwierigkeiten. Dabei sind die jüngsten Milliardenskandale – Archegos und Greensill – nur akute Symptome eines langen Leidens. Es heisst «One Bank» und verursacht stetig neue Krankheitsschübe.

Hohe Risiken verheissen hohe Boni

Das Konvolut aus Vermögensverwaltung, Investment Banking und Asset Management hat bisher einzig und allein die CS-Banker selbst gesundgestossen. Schliesslich konnten Asset-Fabrikanten und IB-Dealmaker ihre «Produkte» bankintern ins Kundenportfolio drücken. Dass dies inhärente Interessenkonflikte erzeugt, musste sie nicht kümmern. Schliesslich verheissen hohe Risiken hohe Boni. Allfällige Kollateralschäden trugen bisher entweder Kunden oder Aktionäre. Im schlimmsten Fall wären es gar die Steuerzahler wie weiland bei der UBS.

Endlich die Credit Suisse klar positionieren

Insofern bleibt zu hoffen, dass Präsident Horta-Osório dieses Governance-Fehlkonstrukt namens Credit Suisse endlich filetiert: Das viel zu kleine Asset Management gehört verkauft oder zu stattlicher Grösse fusioniert. Die erfolgreiche und digitalaffine Schweizer Universalbank ist separat an die Börse zu bringen, wie dies Ex-Chef Tidjane Thiam wollte. Und mit dem Erlös aus dem IPO hätte die CS die nötigen Mittel, um sich endlich klar zu positionieren. Entweder als reine Vermögensbank, sozusagen eine Julius Bär «on steroids». Oder dann – der CS-Historie entsprechend – als Handels- und Investment-Bank. Beides gleichzeitig geht nicht. Dies haben die jüngsten Skandale erneut gezeigt.

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Credit Suisse – Urs Rohners Unruhestand

Credit Suisse Die Krise frisst sich die Hierarchieleiter hoch bei der Credit Suisse. Nach dem Milliardenflop um die Lieferketten-Fonds der Greensill rollten bloss subalterne Köpfe im Assetmanagement. Beim jüngsten Debakel um das Hedgefonds-artige Family Office Archegos, das die schlingernde Grossbank weitere Milliarden kosten dürfte, könnte es nun Mitglieder der Konzernleitung wie Risikochefin Lara Warner treffen.

Unverbesserliche Geschäftskultur

Denn in gewissen CS-Sparten scheint die Geschäftskultur unverbesserlich zu sein. Gewinne werden mit viel zu hohen Risiken erkauft. Das Business schlägt alle Warnungen der Stabsfunktionen in den Wind. Interessenkonflikte werden nicht adressiert oder sind gar struktureller Natur. Insofern verwundert es nicht, dass die CS mit grosser Regelmässigkeit für Skandale sorgt.

Ausser fetter Boni nix gewesen

Die Verantwortung liegt auf strategischer Ebene: Dem scheidenden Präsidenten Urs Rohner ist es in zehn Jahren nicht gelungen, die Bank in ruhigere Gewässer zu führen. Die Bilanz des Rechtsanwalts lässt sich auf den unrühmlichen Kurznenner bringen: Ausser fetter Boni nix gewesen. Die Vernichtung von Aktionärswerten dürfte ihn nun allerdings über seine Amtszeit hinaus beschäftigen. CS-Grossaktionäre wie Harris wollen Rohner offenbar die Décharge verweigern, um ihn später allenfalls mit Haftungsklagen eindecken zu können.

Sollte dies der Fall sein, droht Rohner der Unruhestand.

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Fall Lescaudron – Credit-Suisse-Manager im Zwielicht

Fall Lescaudron Ein CS-Spitzenbanker sagte im Verfahren gegen Ex-Berater Patrice Lescaudron aus. Der Finma-Prüfbericht rückt die Aussage in ein neues Licht.

Der Fall um den betrügerischen Ex-Kundenberater Patrice Lescaudron hält die Credit Suisse (CS) weiter in Atem. Jüngst wurde der Prüfbericht von 2017 publik, den die Finanzmarktaufsicht seinerzeit in Auftrag gab. Darin sind die Schwächen im Risikomanagement detailliert beschrieben. Der Bankorganisation gelang es nicht, Regelverstösse ihres wichtigsten Kundenberaters wirksam zu unterbinden.

Lescaudrons Vorgesetzte hätten «ihre Unfähigkeit zur Kontrolle und Überwachung» gezeigt, heisst es im Bericht der Compliance-Prüfer von Geissbühler, Weber & Partner (GWP). So wandte sich der damalige Business-Risk-Chef fürs Private Banking der EMEA-Region bereits im Sommer 2012 – nach einer vertieften Sorgfaltsprüfung – mit einem Managementbericht über «Irregularitäten» an Lescaudrons Vorgesetzte. Es ging um diverse Regelverstösse und nicht fristgerecht plausibilisierte Kundenprofile. Von 51 Stichproben genügten damals 45 den Anforderungen nicht.

Lescaudron – «Aktiver Manager bei seinen Kunden»

Ab 2012 war X. (Name der Redaktion bekannt) der Linien-Vorgesetzte von Lescaudrons Team in Genf. Er leitete damals den Schwerreichen-Desk für Russland und den Kaukasus. Nach dem Management-Bericht über Lescaudrons Irregularitäten stellte X. seinem Kundenberater – mit einiger Verzögerung – einen neuen Teamleader als Aufpasser zur Seite. X. unterliess es jedoch, diesen über Lescaudrons frühere Regelverstösse zu informieren. Auch schlug X. – zwei Jahre nach den Irregularitäten – Lescaudron gar zur Beförderung als Managing Director vor.

Im Jahr 2015 schliesslich – nach Turbulenzen in Einzeltiteln – konnte Lescaudron die Löcher in seinen Kundenportfolios nicht mehr stopfen. Dazu hält der GWP-Bericht fest: «Anstatt den Kunden darüber zu informieren, dass möglicherweise unerlaubte Transaktionen durchgeführt wurden, oder Fragen zu den hohen Positionen in Raptor zu stellen oder die Genehmigung der vergangenen Transaktionen einzuholen, wollten X. und der Teamleiter den Kunden B. I. treffen und mit ihm ein dezentrales Vermögensverwaltungsmandat für Patrice Lescaudron erstellen.» Die Compliance-Prüfer kamen zum Schluss, dass X. «gegen seine Aufsichtspflichten» verstossen habe. Unter anderem deshalb, weil er Lescaudrons «Non-Compliance» nicht ordnungsgemäss esklaliert habe.

Lescaudron – «Fleissiger und introvertierter Mensch»

Nach den massiven Verlusten in Lescaudrons Kundenportefeuilles eröffnete die Genfer Staatsanwaltschaft 2015 eine Strafuntersuchung gegen den CS-Berater. Im Zuge derer auch X. als Auskunftsperson befragt wurde. Das Einvernahmeprotokoll liegt der «Handelszeitung» vor. Darin beschreibt X. seinen Kundenberater als «intelligenten, introvertierten und fleissigen Menschen» und als Manager, «der den meisten Umsatz an unsere Einheit gemeldet hat».

Konkret wurde X. auch nach dem Verhalten Lescaudrons befragt: «Haben Sie zwischen 2012 und 2015 irgendwelche besorgniserregenden Praktiken von Patrice Lescaudron bemerkt?», fragte die Staatsanwaltschaft damals.

«Nein», antwortete X. Der Vorgenannte sei ein aktiver Manager bei seinen Kunden gewesen. Er, X., habe jedoch sicherstellen wollen, dass in der Organisation des «Teams Lescaudron» alles seine Ordnung habe und jemanden rekrutiert, um die Genfer Einheit zu leiten und zu beaufsichtigen.

Karriere ohne Abbruch

Mit anderen Worten: X. erwähnte damals gegenüber der Staatsanwaltschaft nicht, dass es spätestens ab Sommer 2012 konkrete Indizien für bankinterne Regelverstösse gab. Diese Verstösse waren allerdings allesamt nicht strafrechtlicher Natur. 

Im Zuge der internen Aufarbeitung (Projekt «Dino») erhielt Lescaudrons Vorgesetzter X. gemäss GWP-Bericht als disziplinarische Massnahmen einen schriftlichen Eintrag. Seiner Karriere bei der CS tat das lasche Management von Lescaudron keinen Abbruch: Heute rapportiert X. aus dem International Wealth Management direkt an die CS-Konzernleitung und berät strategische Unternehmenskunden bei Firmenübernahmen und Kapitalmarkttransaktionen.

Die Credit Suisse äussert sich auf Anfrage nur summarisch: «Die Informationen im Bericht stammen aus einem frühen Stadium einer abgeschlossenen Überprüfung. Diese Überprüfung lieferte keine Fakten, die eine Strafuntersuchung gegen die Credit Suisse unterstützen würden.»

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PDVSA Geldwäsche: Zürich, Genf und Bund ermitteln

Geldwäsche Der Fall um Venezuelas Ölkonzern PDVSA zieht weitere Kreise: Bei Bund und Kantonen laufen diverse Strafverfahren.

Miami im Januar. Das sind im Schnitt 24 Grad und sieben Stunden Sonnenschein. Doch jene vierköpfige Delegation der Zürcher Staatsanwaltschaft II, die vor gut einem Jahr in die US-Metropole reiste, hatte keine Zeit für Strandspaziergänge und Sightseeing.

Das Team um Staatsanwalt Umberto Pajarola, der die Abteilung für Organisierte Kriminalität leitet und einst im Fall Hildebrand ermittelte, folgte der Spur des Geldes. Man führte beim US-Trip mehrstündige Befragungen durch und tauschte sich mit lokalen Staatsanwälten aus.

Wenige Monate zuvor hatte Pajarola eine Strafuntersuchung, Aktenzeichen C-1/2019/10031669, wegen Geldwäscherei eröffnet. Es geht um Finanzflüsse rund um den staatlichen Ölkonzern Petróleos de Venezuela (PDVSA).

Geldwäsche – Banken mit «vorsätzlicher Blindheit»

PDVSA ist einer der grössten Geldwäschereifälle auf dem Schweizer Finanzplatz: Gegen 9 Milliarden Franken sollen über rund dreissig Banken geflossen sein. Ab etwa 2009 landeten Gelder der korrupten Eliten Venezuelas in grossem Stil auf Schweizer Bankkonten, um hernach über Offshore-Firmen in die USA zu fliessen. Beispielsweise in Luxusimmobilien in Florida.

Einige Schweizer Banken hätten damals eine «vorsätzliche Blindheit» an den Tag gelegt, wenn grosse Beträge aus Venezuela – primär PDVSA – geschleust worden seien, sagt Michael S. Nadler. Er sagt dies gestützt auf seine Erfahrung. Schliesslich war Nadler bis im Herbst als stellvertretender US-Staatsanwalt tätig, und damit für diverse Venezuela/PDVSA-Fälle in Miami zuständig gewesen.

Aufgrund öffentlich zugänglicher Quellen hätte ein jeder wissen können, sagt Nadler, dass Venezuela zur «Kleptokratie» geworden war. Also scheint dem Ex-Staatsanwalt, dass die Banken wahrscheinlich wussten oder hätten wissen müssen, was vor sich ging. «Aber es war so viel Geld im Spiel», fügt er an. 

Der Venezuela-Komplex hält inzwischen auch die Schweizer Behörden auf Trab: Die Finanzmarktaufsicht Finma hat gegen fünf Banken, darunter die Credit Suisse und Julius Bär, ein Enforcement-Verfahren geführt. Zwei davon laufen noch.

Daneben hat die Finma die Verantwortlichkeit des Managements um den früheren Julius-Bär-Chef Boris Collardi abklären lassen, der inzwischen als Partner bei Pictet amtet.

Bank Bär – Regelmässige Risikoeinschätzung

Collardi und sein damaliger Nachfolger, Bernhard Hodler, kamen jüngst mit einer Rüge davon. Einzig auf der dritten Hierarchiestufe griff die Finma durch: Gegen den Ex-Teamleiter für Venezuela, der 2009 von der CS zu Bär wechselte, wurde ein Enforcement-Verfahren eröffnet.

Es brauche «erwiesene Pflichtwidrigkeiten, die konkret zu diesen Verletzungen geführt haben», schreibt die Finma: Es genüge aufsichtsrechtlich nicht, eine Verantwortung für Gesetzesverletzungen allein «aus der hierarchischen Stufe oder Position einer Person abzuleiten».

Die Finma konnte also keine «direkte, kausale Verantwortung» von Collardi und seinem damaligen Risikochef Hodler festmachen. Wenngleich jeder Neukunde aus einem Risikoland wie Venezuela ab einem verwalteten Vermögen von 25 Millionen Dollar – zumindest formell – durch die Geschäftsleitung ging.

Dabei erfolgte dieses «Approval» nicht nur bei Kontoeröffnungen. Die Compliance führte turnusgemäss auch Risikoeinschätzungen heikler Venezuela-Kunden durch. Doch der Return rechtfertigte damals scheinbar die Risiken.

Venezuela – Ein lukrativer Markt

Schliesslich galt das sozialistische Ölförderland spätestens ab den Nullerjahren als einer der lukrativsten Vermögensverwaltungsmärkte Lateinamerikas. Entsprechend aktiv waren nebst Julius Bär auch zahlreiche andere Banken: von der Tessiner BSI über HSBC Schweiz bis hin zu Genfer Kleininstituten wie der Compagnie Bancaire Helvétique.

Finma: Geldwäsche-Verfahren gegen ehemalige Manager von Julius Bär

Er könne sich nur schwer vorstellen, dass gewisse Banken nicht zumindest einen gewissen Verdacht schöpften, sagt Ex-US-Staatsanwalt Nadler, angesichts all der öffentlichen Informationen und der «Know your client»-Anforderungen: «Denn viele dieser Banken scheinen ihr Geschäftsmodell geändert zu haben, um diese Kunden zu bekommen.»

Normalerweise sind kleine Privatbanken ja Vermögensverwalter, die Gebühren nach der Höhe des von ihnen verwalteten Geldes berechnen. Doch im Falle ihrer Venezuela-Kundschaft berechneten die Banken ihre Gebühren für den Geldtransfer, und nicht fürs Anlagegeschäft. 

Trotz diesen Hinweisen im geänderten Geschäftsmodell: Bislang hat die US-Justiz nur den Ex-Julius-Bär-Berater Matthias Krull rechtskräftig verurteilt. Doch Ex-Staatsanwalt Nadler ist überzeugt: «Herr Krull ist kein Einzelfall. Die US-Strafverfolgungsbehörden werden vermutlich weitere Schweizer Banker ins Visier nehmen, wenn sie genügend Beweise haben.»

Mehrere Strafverfahren in Genf und Zürich 

Auch in der Schweiz ist der PDVSA-Fall strafrechtlich längst nicht abgeschlossen. «Wir können bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich in dem von Ihnen genannten Kontext diverse Verfahren wegen Geldwäscherei führt», sagt ein Sprecher.

Ein Teil der Beschuldigten sei namentlich bekannt. Zum Teil liefen die Verfahren aber auch gegen unbekannt. Wie die «Handelszeitung» erfahren hat, führt nebst Zürich auch die Genfer Staatsanwaltschaft Ermittlungen im Kontext lokaler Akteure durch.

Kommentieren will sie diese jedoch nicht. Parallel zu den kantonalen Verfahren ermittelt ebenfalls die Bundesanwaltschaft (BA) wieder: Sie hat im vergangenen Juli beziehungsweise im September zwei Verfahren eröffnet.

«Diese werden derzeit gegen unbekannt wegen des Verdachts auf Geldwäsche, Korruption und/oder Vermögensdelikte zum Nachteil der Firma PDVSA und/oder verbundener Unternehmen geführt.»

Geldwäsche – Bundesanwaltschaft stellt nach drei Jahren ein

Zuvor hatte die BA bereits ein Verfahren geführt. Im Dezember 2017 eröffnete sie eines gegen unbekannt wegen Geldwäscherei beim Kauf von strukturierten Finanzprodukten durch das Schatzamt Venezuelas.

So soll es zu Kickbacks an Kunden und Dritte, sogenannte «Facilitators», gekommen sein. Just jenes institutionelle Geschäft gilt für ausländische Banken in Venezuela als korruptionsanfällig.

2015 machte der Whistleblower Hervé Falciani publik, wer ein Konto beim Schweiz-Ableger der britischen HSBC hatte. Es stellte sich heraus, dass Venezuela hinter der Schweiz und Grossbritannien jenes Land mit den meisten Vermögenswerten war.

Allein das Schatzamt bunkerte zeitweise bei HSBC Schweiz gegen 12 Milliarden Dollar. Kontoinhaber war der damalige venezolanische Schatzmeister. Ein Mann namens Alejandro Andrade. Er wurde in den USA inzwischen wegen Geldwäscherei zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Grosser Druck der US-Justiz

Die BA ihrerseits hat das Verfahren ums Schatzamt nach über drei Jahren im letzten April eingestellt. Die Verfügung liegt der «Handelszeitung» vor.

Die BA schreibt dazu: «Angesichts der objektiven Unmöglichkeit, im Wege der Rechtshilfe zusätzliche Beweise vom venezolanischen Staat zu erlangen, ist es schwierig, festzustellen, ob die in der Schweiz hinterlegten oder über Bankkonten geflossenen Vermögenswerte illegalen Ursprungs sind.»

Im Zusammenhang mit dem Geldwäschereifall um Venezuelas Ölkonzern PDVSA stand die Finma mit über dreissig Banken in Kontakt. Noch sind zwei Enforcement-Verfahren hängig. Gleichzeitig laufen diverse Strafverfahren in Genf, Zürich und beim Bund.

Zuletzt hat die US-Justiz im Dezember einen weiteren ehemaligen Schatzmeister Venezuelas wegen Geldwäscherei und Bestechung angeklagt. Gemäss Anklageschrift flossen Gelder über Konten der HSBC Schweiz mit Sitz in Genf.

Geldwäsche – 23 Rechtshilfegesuche

Der ehemalige Chef der Privatbank Julius Bär, Boris Collardi, kam mit einer Rüge im Geldwäsche Fall bei der Finanzmarktaufsicht davon. Die Finma klärte die individuelle Verantwortung von mehreren natürlichen Personen der Zürcher Privatbank im PDVSA-Fall ab. 

Doch der Druck seitens der US-Justiz auf die Schweiz bleibt hoch: Die Amerikaner haben in den letzten sechs Jahren im PDVSA-Fall 23 Rechtshilfegesuche gestellt.

«Die Schweiz hat bislang Bankunterlagen zu knapp 200 Bankbeziehungen bei diversen Banken erhoben und zahlreiche Beweismittel im Rahmen von mehr als vierzig Teilverfahren an die US-Behörden geliefert», schreibt das Bundesamt für Justiz.

Daneben kooperieren die Schweizer Strafermittler eng mit ihren US-Kollegen. Beispielsweise ist ein Gegenbesuch geplant: Sobald es Corona zulässt, sollen Staatsanwälte aus Miami nach Zürich reisen.

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Corona-Kredite – Fatale Laissez-faire-Politik

Corona-Kredite Es konnte nicht schnell genug gehen in der ersten Corona-Welle im Frühling. Der Bund organisierte in aller Eile eine gigantische Liquiditätsspritze für klamme Unternehmen. Für die Umsetzung suchte Finanzminister Ueli Maurer den Schulterschluss mit den Banken. Sie sollten als Kreditvermittler die Bundesdarlehen möglichst rasch und unbürokratisch in die Realwirtschaft pumpen. Die viel beschworene «Public-Private Partnership» war Seelenbalsam für den gebeutelten Finanzplatz: Seht her, wir Banken retten die Realwirtschaft – und nicht umgekehrt wie bisher. Die Kreditvergabe geriet zu Anfang gar zum Eventspektakel. Wer als Bank in unter einer halben Stunde ein Covid-19-Darlehen rausjagte, wurde öffentlich bejubelt. Innert dreier Monate verteilte der Finanzplatz so gegen 17 Milliarden Franken an Staatsdarlehen.

Der Bund hat es versäumt, die Banken ernsthaft ins Risiko zu nehmen

Ein halbes Jahr nach dem Schliessen des Kreditfensters zeigt sich: Die grössten Profiteure der Bundesdarlehen sind deren Vermittler. Denn Bund und Verwaltung hatten es – bewusst oder unbewusst – sträflich versäumt, die Banken ernsthaft ins Risiko zu nehmen. Mehr als 80 Prozent der Corona-Kredite sind vollständig vom Bund gedeckt. Beim Rest, bei jenen Darlehen über einer halben Million, haben sich die Finanzinstitute letzten Endes mit 450 Millionen Franken exponiert. Eine läppische Summe, wenn man bedenkt, was die Banken dafür erhalten. Allein der direkte Ertrag ist erklecklich. Gemäss Finanzkontrolle werden die Banken jährlich über 110 Millionen mit Zinsen auf den Bundesdarlehen verdienen. Schliesslich können sich die Institute zum Negativsatz bei der Nationalbank refinanzieren. Und bereits fordern erste Finanzmanager eine Zinserhöhung von der Verwaltung ein.

Finanziell viel gewichtiger ist jedoch der indirekte Nutzen für die Banken. Halten die Staatskredite doch das eigene Firmenkreditportfolio schadlos. Mit anderen Worten: Statt zusätzliche Rückstellungen für faule Kredite bilden zu müssen, erhielten die Banken mit den Bundesdarlehen einen Gratis-Risikopuffer. Einen Puffer, den sie selber massgeblich ausgestalten konnten. Der Bund überliess unverständlicherweise den Banken nebst Kreditvermittlung auch das Ausgestalten der Zahlungspläne.

Wer fremdes Geld verteilt, geht sorglos und eigennützig damit um.

Was dann geschah, kann jeder Küchenpsychologe erahnen: Wer fremdes Geld verteilt, geht sorglos und eigennützig damit um. So geschehen in jenen 127 Tagen, als die Banken Corona-Kredite vermittelten. Die Kollateralschäden sind immens: Hunderte Strafverfahren gegen Kreditbetrüger laufen. Mehrere Milliarden an faulen Krediten dürften den Bundeshaushalt auf Jahre hinaus belasten. Die Scherben dieser fatalen Laissez-faire-Politik kehren nun Bürgschaftsgenossenschaften und Strafverfolger zusammen. Die Banken muss dies nicht mehr kümmern. Das Geld ist draussen. Statt faule Kredite abschreiben zu müssen, können sie an ihrer Dividendenpolitik festhalten oder gar neue Aktienrückkaufprogramme starten.

Dem Steuerzahler sei Dank.

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Credit Suisse – Free Lunch mit Covid-Kredit

Credit Suisse Die Bank lehnt Kunden als Kreditnehmer ab, vermittelt aber ein vom Bund garantiertes Covid-19-Darlehen. Trotz strittigem Umsatz.

Es war Tag eins des grössten Hilfspakets in der jüngeren Schweizer Geschichte. Am 26. März startete das Corona-Kreditprogramm des Bundes. Staatlich verbürgte Nullzins-Darlehen sollten hiesige Betriebe vor Corona-bedingter Liquiditätsnot bewahren. Finanzminister Ueli Maurer sagte damals: «Wer Geld braucht, geht zu seiner Hausbank.» So auch die Zuger Ölförderfirma Terraoil Swiss. Ihre Hausbank, die Credit Suisse, vermittelte der Firma just an jenem 26. März den bundesbesicherten Maximalkredit von einer halben Millionen Franken, wie der «Kassensturz» von SRF berichtete. Ein Kredit, der angesichts des tatsächlich erzielten Umsatzes möglicherweise viel zu hoch ausgefallen ist. Dabei spielte die CS bei der Vergabe ein fragwürdiges Doppelspiel, wie Recherchen zeigen.

Credit Suisse gewährte Darlehen nach Prüfung

Terraoil Swiss machte für ihren Covid- 19-Kreditantrag gegenüber der Credit Suisse einen Umsatz von 21,1 Millionen Franken geltend. Der «Handelszeitung» liegen die Terraoil-Geschäftsabschlüsse der letzten Jahre vor. Zwischen 2017 und 2019 lag gemäss Erfolgsrechnung der Umsatz bei 360 000 bis 380 000 Franken. Die Abschlüsse wurden bis 2018 vom Wirtschaftsprüfer EY testiert. Danach übernahm die BDO das Terraoil-Mandat.

Wie also kommt die Zuger Ölfirma dazu, für den Covid-19-Kreditantrag 21,1 Millionen Franken an Umsatz geltend zu machen? Also das 55-Fache des Umsatzes in der testierten Erfolgsrechnung? Die Erklärung findet sich auf Seite 6 der «Financial Statements 2019», wo die Firma einen «Umsatz aus dem Verkauf eigener Aktien» von 20,7 Millionen Franken präsentiert. Die Umsatzangabe für den Covid-19-Kredit bestand also fast vollständig aus dem Erlös mit eigenen Wertschriften.

Juristische Aufarbeitung

Marco Passardi ist Buchhaltungs-Professor an der Hochschule Luzern HSLU. Der Verkauf eigener Aktien sei weder buchhalterisch noch handelsrechtlich ein Umsatz gegenüber Drittparteien, sagt Passardi. «Ja, es handelt sich nicht einmal im weiteren Sinne um einen Umsatz, sondern um eine Finanztransaktion, weshalb sie auch nicht in der Erfolgsrechnung ersichtlich ist.» Was Terraoil als «revenue from sales of own shares» bezeichne, sei vielmehr die Liberierung eigener Aktien samt Erhöhung der Kapitaleinlagereserven. Für HSLU-Professor Passardi ist deshalb klar: «Eine solche Verrechnungsliberierung generiert keinen Umsatz und kann deshalb auch nicht als Umsatz für ein Covid-19-Kredit-Gesuch geltend gemacht werden.» Peter Krempin, Chef von Terraoil Swiss, sagt, der Buchhaltungsexperte liege falsch. Seine allgemeine Aussage sei auf den vorliegenden Sachverhalt aus verschiedenen Gründen so nicht anwendbar. «Aufgrund der juristischen Aufarbeitung», die in dieser Hinsicht laufe, könne er jedoch zum jetzigen Zeitpunkt auf die Frage nicht weiter eingehen.

Die Umsatzangaben von Terraoil Swiss fürs Covid-19-Darlehen sind zumindest umstritten. Nicht jedoch für die Credit Suisse. Sie vermittelte der Firma den vom Bund zu 100 Prozent garantierten Maximalbetrag von 500 000 Franken. Obwohl die Umsatzangabe im Antragsformular massiv von jener in der Terraoil-Erfolgsrechnung abwich. Nun war die Credit Suisse gemäss Covid-19-Verordnung nicht dazu verpflichtet, den Schuldner für solch eine Solidarbürgschaft zu prüfen. Vielmehr handelte es sich beim Antrag für einen Covid-19-Standard-Kredit um eine Selbstdeklaration unter Strafandrohung. Die Bank war also bloss in der Rolle der Vermittlerin.

Credit Suisse scheute sich

Dennoch musste die Credit Suisse die Zuger Firma auf Herz und Nieren geprüft haben. Denn der Ölförderer wollte mehr als die staatlich garantierte halbe Million. Die Covid-19-Verordnung sah dazu vor, dass für höhere Beträge bis 20 Millionen Franken – sogenannte Covid-19-Plus-Kredite – auch die Geschäftsbanken ins finanzielle Risiko gehen mussten. Deswegen nahmen die Banken für solche Darlehen jeweils auch eine ordentliche Kreditprüfung vor. Da es sich um elektronische Antragsformulare handelte, gestaltete sich der Prozess speditiv. «Fragten eigene Kunden nach, wurden ihre Angaben automatisch mit den internen Bestandsdaten abgeglichen», sagt ein Branchenkenner. Der zuständige Kundenberater habe das Gesuch dann jeweils gesichtet und mit der Kreditstelle zusammen bearbeitet.

So wohl auch im konkreten Fall. Denn Terraoil-Chef Krempin sagt: «Wir haben auch einen Antrag auf einen Covid-19-Plus-Kredit gestellt. Dieser wurde nicht genehmigt, weil die Bank das Risiko der 15-prozentigen Haftung bei einem allfälligen Kreditausfall nicht tragen wollte.» Mit anderen Worten: Die Credit Suisse scheute sich, für den Terraoil-Kredit nur schon einen Bruchteil aufs eigene Buch zu nehmen. Die Grossbank zeigte im Gegenzug aber keine Scheu, das maximale Bundesdarlehen an den Kunden zu vermitteln.

Die Credit Suisse teilt dazu mit, man äussere sich nicht zu «möglichen Kundenbeziehungen». Und grundsätzlich hält die Grossbank fest, dass das Ziel des Covid-19-Kreditprogramms gewesen sei, «KMU sehr rasch und unkompliziert mit Liquidität zu versorgen und so die Schweizer Wirtschaft zu unterstützen». Bei Verdacht auf Missbrauch arbeite man konsequent mit den zuständigen Behörden zusammen.

Credit Suisse in Finanzierung involviert

Von aussen betrachtet ist der maximale Bundeskredit für die CS eine elegante Lösung. Die Bank konnte sich schadlos halten und Terraoil als Kunden trotzdem viel frisches Geld besorgen. Denn gemäss Umsatz in der Erfolgsrechnung wären maximal 40 000 Franken drin gelegen. Die Covid-19-Episode tat der Bankbeziehung jedenfalls keinen Abbruch. Im August präsentierte Terraoil vor Investoren. Die Präsentation liegt der «Handelszeitung» vor. Darin werden «Bank Partners» für kommende Finanzierungsrunden im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich aufgeführt. Nebst dem Zürcher Kryptoinstitut Sygnum und der Privatbank EFG findet sich auch die Credit Suisse. Sie wäre gemäss Präsentation zuständig für die Abwicklung der Aktientransaktion.

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Credit Suisse – Die Finma mistet die Ära Rohner aus

Credit Suisse Die Finanzmarktaufsicht eröffnet ein Verfahren gegen die CS. Es geht um eine weitere Altlast von Präsident Urs Rohner.

Es sind noch wenige Monate, dann tritt Urs Rohner als Credit-Suisse-Präsident ab. Nach sage und schreibe fast zehn Jahren im Amt. Auf die Generalversammlung im nächsten April werden die Aktionäre der Grossbank einen neuen CS-Oberaufseher wählen. Die Kandidatensuche läuft. Derweil beschäftigt sich die Finanzmarktaufsicht bereits seit geraumer Zeit mit den Altlasten der Langzeit-Ära von Urs Rohner. 

Mangelhafter Geldwäscherei-Kampf der Credit Suisse

Im September 2018 hat die Finma in zwei gesonderten Enforcement-Verfahren festgestellt, dass die Geldwäscherei-Bekämpfung der CS «mangelhaft» sei. Das war eine schallende Ohrfeige für Präsident Rohner, der ab 2004 als General Counsel und später als Operativchef der Bank just diese Money-Laundering-Missstände nicht entschieden bekämpft hatte. Daneben läuft übrigens auch ein gesondertes Strafverfahren gegen die CS in Genf wegen Organisationsmängeln. 

Doch damit nicht genug. Keine zwei Jahre später folgt bereits das nächste Enforcement gegen die Credit Suisse. Dieses Mal geht es um die sogenannte «Beschattungsaffäre». Der damalige Vermögenschef Iqbal Khan wurde im «Garden Leave» vor seinem Wechsel zur UBS von CS-Detektiven ausgespäht, weil die Bank fürchtete, Khan könnte Kunden und Kollegen zur Konkurrentin locken. 

Juristischer Widerstand der Credit Suisse

Im Finma-Fokus steht aber nicht die ruppige Beschattungsaktion gegen Khan am Zürcher Paradeplatz, sondern die Art und Weise, wie die Bank solche Spy-Aktionen dokumentiert und kontrolliert. Oder eben nicht. 

Seit Anfang Jahr leuchtete der von der Finma eingesetzte Prüfbeauftrage, Rechtsanwalt Thomas Werlen, die Beschattungsaktivitäten der CS-Spitze auf solche Governance-Fragen hin aus. Dies trotz massivem rechtlichem Widerstand der Grossbank, deren Hausjuristen versuchten, Werlen beziehungsweise dessen Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan vom Gericht als befangen taxieren zu lassen. Insofern mutet das heutige CS-Communiqué geradezu euphemistisch an: Die Bank, so die Mitteilung, werde gemeinsam mit der Aufsichtsbehörde «aktiv auf eine lückenlose und zügige Aufarbeitung dieser Angelegenheit» hinarbeiten. 

Threema-Kommunikation nicht sauber dokumentiert

Nichtsdestotrotz waren Werlens Erkenntnisse über mögliche Verfehlungen der Bankspitze offenbar so stichhaltig, dass die Aufsicht nun ein eigentliches Enforcement-Verfahren eröffnet. Die Rede ist von verschlüsselter, nicht sauber dokumentierter Kommunikation über sichere Messaging-Apps wie Threema. Eine zweifelhafte Praxis, die offenbar bis in die höchsten Sphären der Bank verbreitet war. 

Entsprechend ist dieses Enforcement eine weitere Schmach für den scheidenden CS-Präsidenten. Umso mehr als sich Rohner im Zuge der Spygate-Affäre zur Aussage verstieg, wonach die Beschattung von Mitarbeitenden nicht zur Kultur der Bank gehöre. Dies löst unter Branchenkennern nur Kopfschütteln aus. Dass Banker bespitzelt werden, wenn sie beispielsweise den Arbeitgeber wechseln, ist gang und gäbe. Dafür ist schlicht zu viel Geld im Spiel.

Auch in seinem zehnten Präsidentenjahr scheint Rechtsanwalt Rohner die gängige Banking-Kultur nicht zu kennen.

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Patrice Lescaudron – Ex- Credit-Suisse-Banker tot

Patrice Lescaudron hat Suizid begangen. Der Private Banker verwaltete die Oligarchen-Milliarden bei der CS, bis seine Betrügereien aufflogen.

Seine Kunden waren Oligarchen aus dem Osten: Leute wie der georgische Ex-Premier Bidsina Iwanischwili oder der frühere russische Senator Witali Malkin. Quereinsteiger Patrice Lescaudron, der zuvor beim Beauty-Konzern Yves Rocher gearbeitet hatte, hielt die Milliardäre bei Laune, generierte Millionen an Gebühren für die Credit Suisse und genoss im Gegenzug praktisch Narrenfreiheit innerhalb Bank. Bis 2015 wegen eines Margin Calls ans Licht kam, dass Lescaudron massive Kursverluste auf dem Kundenbuch mit Betrügereien vertuscht und zugleich mehrere Dutzend Millionen in die eigene Tasche gewirtschaftet hatte.

Verfahren von Patrice Lescaudron ist hängig

Nun ist Patrice Lescaudron tot. Wie die «Handelszeitung» erfahren hat, nahm sich der ehemalige Starbanker Ende Juli das Leben, wenige Tage nach seinem 57. Geburtstag.

Der gebürtige Franzose, der zeitweilig mehr als eineinhalb Milliarden Dollar an Kundenvermögen bei der CS verwaltet hatte, war vor zwei Jahren in Genf erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Dies wegen gewerbsmässigem Betrugs, schwerer Untreue, Misswirtschaft und Fälschung von Wertpapieren. Noch im Februar dieses Jahres hat das Bundesgericht in Lausanne eine Beschwerde Lescaudrons teilweise gutgeheissen. Das Genfer Appellationsgericht hätte sich also nochmals mit dem Fall beschäftigt.

Niederlage der Credit Suisse vor Bundesgericht

Mit dem Freitod Lescaudrons, der zwischen 2004 und 2015 für die CS arbeitete, ist der Oligarchen-Fall für die Grossbank keineswegs abgeschlossen. Nebst Zivilverfahren geschädigter Kunden gegen die CS in verschiedenen Jurisdiktionen läuft in Genf weiterhin eine Strafuntersuchung gegen die Bank. Dabei geht es um mögliche Organisationsmängel, insbesondere in der Geldwäscherei-Bekämpfung. In diesem Zusammenhang forderte der verfahrensleitende Genfer Staatsanwaltschaft Yves Bertossa von Finanzmarktaufsicht Finma den Enforcementbericht zur Credit Suisse an. Darin stellte die Aufsicht vor gut zwei Jahren der Bank im Oligarchen-Fall ein denkbar schlechtes Zeugnis aus.

Die Finma konstatierte «Schwachstellen in der Verwaltungsorganisation und im Risikomanagement». So sei die Geschäftsbeziehung zwischen CS-Berater Lescaudron und seinen politisch exponierten Oligarchen von der Bank «zu spät als solche erfasst und entsprechend behandelt» worden: Lescaudron habe über mehrere Jahre hinweg wiederholt und aktenkundig Compliance-Vorschriften der Bank verletzt. Anstatt den Kundenberater wegen der Verstösse jedoch rechtzeitig und angemessen zu disziplinieren, habe die Bank den Kundenberater mit hohen Entschädigungen und positiven Mitarbeiterbeurteilungen honoriert. Der Sonderstatus des Kundenberaters führte dazu, dass dieser ungenügend kontrolliert wurde, kommt die Aufsichtsbehörde zum Schluss.

Suche nach der Wahrheit

Der für die Bank blamable Enforcementbericht der Finma wird nun auch in die Strafuntersuchung Bertossas gegen die Credit Suisse einfliessen, wie Recherchen der «Handelszeitung» zeigen. So hat das Bundesgericht vor wenigen Wochen den Rekurs der Bank gegen die Herausgabe abgewiesen. Das von der CS geltend gemachte Geschäftsgeheimnis habe nicht «Vorrang von der Suche nach der Wahrheit», lautet das Urteil in Lausanne.

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Credit Suisse -Yves Bertossa soll abberufen werden

Credit Suisse Das Verfahren gegen die CS wegen Mängeln im Kampf gegen Geldwäscherei kommt ins Stocken. Es gibt einen prominenten Nebenkläger.

Die laufende Strafuntersuchung gegen die Credit Suisse durch den Genfer Staatsanwalt Yves Bertossa wegen Organisationsmängeln in der Geldwäscherei-Bekämpfung nimmt eine neuerliche Wendung: Ein privater Nebenkläger, der Milliardär und georgische Ex-Premierminister Bidzina Ivanishvili, fordert in einer Eingabe die Abberufung von Bertossa als verfahrensführendem Staatsanwalt, wie die «Handelszeitung» aus zwei unabhängigen Quellen erfahren hat.

Hintergrund ist offenbar, dass das Strafverfahren gegen die CS ins Stocken geraten ist. Die Genfer Staatsanwaltschaft gibt auf Anfrage zum Sachverhalt keinen Kommentar ab.

Freigabe des Finma-Berichts über Credit Suisse

Staatsanwalt Bertossa hatte im letzten Jahr versucht, an den Finma-Enforcement-Bericht zu den CS-Geldwäscherei-Mängeln zu kommen. Darin wird auch die Bankbeziehung zu Ivanishvili ausführlich gewürdigt. Die Geschäftsbeziehung mit dem politisch exponierten Milliardär sei «zu spät als solche mit erhöhten Risiken erfasst und entsprechend behandelt» worden, schrieb die Finma in einer späteren Medienmitteilung.

Das Genfer Zwangsmassnahmengericht hatte zunächst einer Freigabe des Finma-Berichts für das Genfer Strafverfahren gegen die CS zugestimmt. Dagegen rekurrierte die Credit Suisse. Das Verfahren ist vor dem Bundesgericht anhängig.