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Stromhandel – Insidergeschäfte ohne Folgen

Stromhandel Insiderhandel und Marktmanipulation sind in der Schweiz nicht verboten. Der Bund ist seit Jahren untätig.

Vor wenigen Tagen verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum neuen Energiegesetz. Die Monstervorlage umfasste vom Messwesen über die Strommarktöffnung bis zur Versorgungssicherheit so ziemlich alle heissen Themen der Elektrizitätswirtschaft. Was jedoch fehlte, waren Transparenzvorschriften im Stromhandel. «Im Grundsatz gehören Marktmanipulation und Insiderhandel sanktioniert, aber bislang fehlt in der Schweiz leider die gesetzliche Grundlage dafür», sagt Renato Tami von der Elektrizitätskommission. Die ElCom fordert seit Jahren Strafbestimmungen für Insider- und Marktmissbrauch.

Lückenhafte Marktüberwachung im Stromhandel

Zuletzt wieder in ihrer Vernehmlassungsantwort zum Stromversorgungsgesetz. Darin verlangt die Aufsicht auch «eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Daten zum Marktplatz Schweiz». Denn bis dato hat die ElCom nur einen eingeschränkten Einblick in den Schweizer Stromhandel. Die Marktüberwachung umfasst nur jene Handelsgeschäfte, bei denen Schweizer Strom in die EU exportiert wird. Dabei stützt sich die ElCom auf Daten ihrer EU-Partner. Wird Strom in die Schweiz importiert beziehungsweise handeln Schweizer Akteure unter sich, dann bleiben diese Trades für die Aufsicht eine Blackbox. Das müsste die Öffentlichkeit kümmern, denn eine lückenhafte Marktüberwachung ohne Sanktionen birgt das Risiko, dass die Preisbildung verfälscht wird. Zum Nachteil der Endkunden.

Während Schweizer Stromhändler also unbehelligt und straflos ihren Geschäften nachgehen können, kennt die EU seit zehn Jahren ein Verbot von Marktmanipulation und Insiderhandel sowie Transparenzpflichten. Diese sogenannte Remit-Verordnung zeigt Wirkung. Die Zahl der aufgedeckten Marktmanipulationen nimmt stetig zu. Die EU spricht empfindliche Geldstrafen aus.

Illegale Leerverkäufe

Ein solches Aufsichtsregime wäre auch hierzulande wünschenswert für die Versorgungssicherheit. Das zeigen Beispiele aus der EU: In Grossbritannien wurden falsche Angaben über die Verfügbarkeit systemrelevanter Kraftwerke gemacht. Und in Deutschland tätigten Händler illegale Leerverkäufe im Regelenergiemarkt, die fast zu einem Blackout führten.

Auf die Frage, weshalb es weiterhin an gesetzlichen Transparenzpflichten mangelt, schreibt das Bundesamt für Energie: Die Remit-Umsetzung sei für eine «spätere Revision des StromVG» geplant gewesen, mit der dann gleichzeitig auch die Umsetzung des Stromabkommens mit der EU erfolgt wäre. Da das Stromabkommen nun «in nützlicher Frist» nicht zustande komme, «sind wir daran, die Lage zu analysieren und dann zu entscheiden, wie das Thema weiter behandelt werden soll».

Ethische Senke

Der frühere ElCom-Präsident Carlo Schmid-Sutter warnte bereits vor sechs Jahren: Wenn an einem Ort regeln verschärft würden, dann gebe es immer Leute, die diesen Regeln auszuweichen versuchen und Standorte suchen, wo solche Regeln noch nicht bestünden. «Dann wird die Schweiz zu einer ethischen Senke.» Inzwischen ist sie es.

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Hans Ziegler – In doppelter Funktion

Hans Ziegler Der «Sanierer der Nation» steht vor Gericht. Der Vorwurf: Er soll sich als Multi-Verwaltungsrat an Geschäftsgeheimnissen bereichert haben.

Anfang April 2015 trifft sich der Verwaltungsrat der OC Oerlikon zu einer Sitzung im Kultur- und Kongresszentrum Luzern KKL. Dabei informiert der damalige Chef Brice Koch und sein Finanzchef die Verwaltungsräte, darunter Hans Ziegler, über die künftige Strategie des Industriekonzerns. Ein Traktandum: Ein streng vertrauliche Projekt namens «Viking». Die OC-Spitze fasst darin den Plan, seine Vakuum-Sparte verkaufen.

Zwei Tage nach der VR-Sitzung schreibt ein damaliger Schweizer Kadermann der Investment Bank Lazard ein E-Mail an seinen amerikanischen Arbeitskollegen: «Vacuum is for sale. (…) Just got this from a BoD member. We need to be very careful.» Mit anderen Worten: Ein Verwaltungsrat der OC Oerlikon hat den Lazard-Banker mit streng vertraulichen Internas aus der Sitzung im KKL versorgt. Gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft war dieser Maulwurf im OC-VR niemand geringerer als Hans Ziegler, einst als «Sanierer der Nation» so gefürchtet wie gefeiert.

Hans Ziegler soll Insider-Informationen für Kaufinteressentin geliefert haben

Ziegler hat gemäss Anklageschrift den Lazard-Banker nicht nur mit Insider-Informationen versorgt. Der Industriekapitän soll ein regelrechtes Doppelspiel aufgezogen haben. Denn was die OC-Oerlikon-Spitze damals nicht weiss und Ziegler auch nie gegenüber dem Industriekonzern offenlegt hat: Er ist bereits seit 2014 als «Senior Advisor» vertraglich an die Investment Bank Lazard gebunden. Bei Zieglers Insider-Tipp an den Lazard-Banker handelt es sich denn auch nicht um eine blosse Gefälligkeit. Denn einer der Kunden der Lazard ist seinerzeit Atlas Copco. Und just dieser schwedische Industriekonzern ist brennend am Kauf der Vakuum-Sparte von OC Oerlikon interessiert.

Und so kommt es, wie es kommen muss. Am 1. September 2016, gut eineinhalb Jahre nach Zieglers mutmasslichen Indiskretionen, vermeldet OC Oerlikon den «successful sale of the Vacuum Segment». Ein Unternehmenswert von rund einer halben Milliarde Franken wechselt die Hand. Die Käuferin heisst Atlas Copco.

Schweden kommen bei OC Oerlikon zum Handkuss

Wohl nicht zuletzt dank Zieglers tatkräftiger Mithilfe. Denn, gemäss Anklageschrift, soll dieser «mehrfach pflichtwidrig Geschäftsgeheimnisse des OC Oerlikon-Konzerns über das Verkaufsprojekt «Viking» an den Berater der Kaufinteressentin» mitgeteilt haben. Kurzum: Indem der «Sanierer der Nation» und «Senior Advisor» die Lazard-Banker mit vertraulichen Board-Insights aus dem OC-Konzern füttert, kommt deren Mandantin, Atlas Copco, schliesslich zum Handkuss beim Kauf der Vacuum-Sparte.

Angesichts dieser von der Anklage stipulierten Sachlage verwundert es wenig, dass im anstehenden Prozess gegen Ziegler & Co. die OC Oerlikon als Privatklägerin selbst auftritt. Dabei wird der Industriekonzern seine Zivilansprüche und Entschädigungsforderungen erst bei der Hauptverhandlung nächste Woche am Bundesstrafgericht auf den Tisch legen.

Für Ziegler hat der erfolgreiche Verkauf an Atlas Copco bare Münze bedeutet: Wenige Wochen nach der Vollzugsmeldung des Industriekonzerns stellt der OC-Verwaltungsrat der Lazard Bank über seine Privatfirma mit dem sinnigen Namen «Think & Act» eine Rechnung über 138’000 Euro, zahlbar innert dreissig Tagen auf Zieglers Konto bei der Zuger Kantonalbank. Der unverblühmte Zahlungszweck: «Senior Advisor Services provided by Mr. Hans Ziegler, (…) in connection with Atlas Copco A.B.». Das Rechnungsdatum lautet auf den 28. September 2016.

Optionsgeschäfte aus der U-Haft

Keine zwei Monate später, ab Mitte November, wird Ziegler für vierzehn Tage in Untersuchungshaft genommen.

Noch während dieser in U-Haft sitzt – und auch danach – nutzt er Insiderinformationen aus, die er aufgrund seiner privilegierten Stellung als Senior Advisor bei Lazard besitzt. Beispielsweise berät die Bank den US-Pharmamulti Johnson & Johnson bei der Übernahme der Baselbieter Pharmafirma Actelion. Ziegler erfährt davon und handelt über Monate mit seinem Swissquote-Konto wiederholt und mit Gewinn auf Actelion-Titel.

Kein Einzelfall: So soll Ziegler auch auf die Aktien des Luzerner Stahlkonzerns Schmolz+Bickenbach gewettet haben, in deren er im Verwaltungsrat sass. Gemäss Anklageschrift soll Ziegler mit derlei Insidergeschäften zwischen 2013 und 2016 insgesamt einen unrechtmässigen Gewinn von knapp 2 Millionen Franken erwirtschaftet haben.

Hans Ziegler wird wirtschaftlicher Nachrichtendienst vorgeworfen

Die Bundesanwaltschaft wirft Ziegler deshalb Ausnützen der Kenntnis vertraulicher Informationen sowie – im OC-Oerlikon-Fall – Verletzungs des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses, Bestechung Privater sowie wirtschaftlichen Nachrichtendienst vor.

Der Prozess gegen Hans Ziegler sowie einen ehemaligen Schweizer Kadermann der Investment Bank Lazard beginnt am 7. Juni in Bellinzona vor Bundesstrafgericht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Insiderhandel – Die Schonzeit ist vorbei

Insiderhandel Noch vor wenigen Jahren galt Insiderhandel als Kavaliersdelikt: Manch ein Profi-Broker hatte nebenher ein privates Tradingkonto bei Swissquote und Co., lautend auf Familie oder Freunde. Dank privilegiertem Zugang zu Finanzinformation war es auf diese Weise ein Leichtes, unrechtmässig Gewinn einzufahren. Und fürchten mussten sich die Frontrunner auch nicht, dass ihnen Finanzaufsicht oder Strafjustiz auf die Schliche kommen würden. Zu lasch war die Gesetzgebung, zu lückenhaft die Überwachung, um die manipulativen Machenschaften zu durchschauen.

Insiderhandel schadet letztlich allen

Doch der Wind hat gedreht: Die Insidernormen wurden verschärft. Finma und Bundesanwaltschaft haben aufgerüstet. Und auch die SIX als Börsenbetreiberin zieht nun die Schraube an. Sie rückt den Insidern mit Big Data und künstlicher Intelligenz zu Leibe. Das ist richtig und wichtig. Denn Insiderhandel und Marktmanipulation schaden letztlich allen. Schliesslich partizipieren ein jeder und eine jede über die Vorsorgewerke an Kapitalmärkten und sind deshalb auf transparente Preisbildung angewiesen.

Regulatorische Lücken schliessen

Bei aller Euphorie über den verstärkten Kampf gegen Insider an regulierten Börsenplätzen: Die Karawane der Finanzkriminellen ist weitergezogen. Das bevorzugte Tummelfeld nun: die bunte Welt der Kryptowährungen. Was dort über sogenannte Tokenisierung und Initial Coin Offerings finanziert wird, birgt grosses Missbrauchspotenzial. Die Aufsicht tut gut daran, rasch die regulatorischen Lücken zu schliessen. Andernfalls droht dem Finanzplatz der nächste Reputationsschaden.

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SIX – Prometheus gegen Insider

SIX Die Börsenbetreiberin geht neu mit Big Data und Algorithmen gegen Insider vor. Die Eigenentwicklung steht vor der Einführung.

Insiderhandel ist kein Kavaliersdelikt mehr. Spektakuläre Fälle wie jener von Hans Ziegler («Sanierer der Nation») oder jener eines ehemaligen BZ-Bank-CEO haben das Bewusstsein für die Problematik geschärft. Nun rüstet auch die Börsenbetreiberin SIX auf. «Mit Prometheus wollen wir weltweit zu einer der führenden Handelsüberwachungsstellen werden», sagt Christian Müller, Head Surveillance & Enforcement von SIX Exchange Regulation (SER). Die Börsenbetreiberin hat einen siebenstelligen Betrag in das Produkt Prometheus investiert.

SIX investiert siebenstelligen Betrag

Entworfen wurde das System vom Beratungsunternehmen PwC, das in Zürich ein 200-köpfiges Team aus Datenwissenschaftern und IT-Entwicklern unterhält. Prometheus besteht aus zwei Modulen: «Insiderhandel» und «Marktmanipulation», das 2021 folgt. Das «Insider»-Modul wird derzeit eingeführt und soll Müllers Team helfen, verdächtige Handelsaktivitäten ergiebiger zu erfassen. Es wird das bisherige Überwachungssystem der Börsenbetreiberin Nasdaq ablösen.

Bis zu sechszig Millionen Transaktionsmeldungen

Die Vorteile von Prometheus sind vielfältig. Da wäre zunächst einmal die Rechnerleistung. «Das alte Datawarehouse brauchte teilweise ein ganzes Wochenende, um alle Transaktionsmeldungen der letzten vierzehn Tage bei einem Blue Chip wie Nestlé abzurufen. Mit der neu implementierten Big-Data-Lösung, welche die Basis für Prometheus bildet, schaffen wir das heute in zwei Minuten», so Müller. Dieser Boost ist notwendig, denn die Menge an Handelsdaten ist mittlerweile gigantisch. Pro Monat gebe es zwischen fünfzig und sechzig Millionen Transaktionsmeldungen, sagt Müller: «Die Einbindung und Verknüpfung dieser Daten mit den Handelsdaten der Börse wäre ohne den Einsatz von künstlicher Intelligenz nicht mehr zu schaffen. Durch den Einsatz von Algorithmen werden wir die Effizienz der Marktüberwachung signifikant verbessern.»

Kursrelevante Events

Dabei sollte das neue System aus dem Big-Data-Teich diejenigen Trades herausfischen, die zum einen dem wirtschaftlich Berechtigten einen geldwerten Vorteil verschafft haben und die zum anderen «auffällig» waren. Ein vielschichtiger Begriff: Prometheus verfügt nämlich über zahlreiche, gewichtete Leistungskennzahlen wie Kapitaleinsatz, Haltedauer oder die Positionierung des jeweiligen Trades zu öffentlichen kursrelevanten Events wie Jahreszahlen oder Ad-hoc-Meldungen. Dabei berücksichtigt das System das Handelsumfeld mit.

Aus diesem bunten Strauss an Kriterien filtert das System verdächtige Anomalien und Muster heraus. «Stets geht es darum, mit verschiedenen Algorithmen die relevanten Ausreisser im Handelsverlauf zu erkennen. Also jene wirtschaftlich Berechtigten zu erfassen, die nicht mit dem Trend, aber informiert handeln», erklärt Müller.

Hochinformiertes Handeln

Der Head Surveillance & Enforcement von SER spricht in diesem Zusammenhang von sogenannten Green Days, also besonders auffälligen Tagen, an denen hochinformiertes Handeln im jeweiligen Titel wahrscheinlich ist. Tritt an solchen Tagen nun ein «Aggressor» auf und handelt beispielsweise gegen den allgemeinen Trend, liefert dies einen «Key Risk Indikator» für Prometheus: Die eigentliche Arbeit der Handelsüberwachung beginnt beim Eintreten von mehreren Key-Risk-Indikatoren.

Erhärtet sich der maschinelle Anfangsverdacht, erstellt die SIX einen Report, der schliesslich an die Finanzmarktaufsicht (Finma) beziehungsweise an die Strafverfolger der Bundesanwaltschaft (BA) geht. Beide, Finma wie BA, dürfen nun dank Prometheus auf «mehr Fleisch am Knochen» hoffen. Bis zur Meldung an die Behörden vergehen maximal drei bis vier Monate.

Neues SIX System soll bessere Resultate liefern

Bislang habe sein Team sehr viel Zeit fürs Abarbeiten von Fehlalarmen benötigt, so Müller: «Die Falsch-positiv-Rate von marktüblichen Systemen liegt bei 90 Prozent.»

Ebenfalls bessere Resultate sind im Bereich der sogenannten Sekundärinsider zu erwarten. Also bei Personen, die indirekt von privilegierten Informationen profitieren. Dabei setzt Prometheus auf selbstlernende Mustererkennung, die Ähnlichkeiten über längere Zeitverläufe erfassen kann. Beispielsweise wenn ein Sekundärinsider mit zeitlicher Verzögerung und ohne einen erkennbaren Zusammenhang Handelspositionen in einem Titel aufbaut wie der Primärinsider. «Unser Ziel ist, dass wir künftig mit Prometheus nicht nur die bekannten Schemen in Bezug auf Insiderhandel und Marktmissbrauch besser aufdecken können, sondern auch neue marktmissbräuchliche Verhaltensmuster erkennen werden», sagt Müller.

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Handelszeitung Meinung

Finma – Halbbatziges «Name and Shame»

Insiderhandel Vorab: Dass die Finanzmarktaufsicht die Daumenschrauben beim Insiderhandel anzieht, ist konsequent. Und dass die Finma diese Nulltoleranz den Marktteilnehmern vermittelt, ist wichtig. Nur: Entweder betreibt die Aufsicht ein «Name and Shame», bei dem sie die Täter beim Namen nennt und damit volle Präventivwirkung entfaltet. Oder sie lässt die Personen aus dem Spiel und verweist auf anonyme Erfolgszahlen bei Insiderfällen.

Finma nennt den Täternamen nicht

Was nicht geht, ist jene Variante im «schweren Fall von Insiderhandel», den die Finma kürzlich publik machte. Dieses Zwitterding aus «Name and Shame» mit gleichzeitigem Persönlichkeitsschutz heizt nur die Gerüchteküche ein – Fehlverdächtigungen inklusive. Die Finma nennt den Namen des Täters nämlich nicht, engt aber den Personenkreis stark ein, handelt es sich beim Insider doch demnach um den «ehemaligen CEO einer Schweizer Bank», der über «Depots seiner Ehefrau» rund 730 000 Franken an unrechtmässigen Gewinnen erzielt hat. Bei knapp 250 Schweizer Bankchefs und einer durchschnittlichen CEO-Amtsdauer von 6,9 Jahren ist die Zahl infrage kommender Personen beschränkt.

Finma darf Personalien veröffentlichen

Dabei ist es der Behörde durchaus erlaubt, in schweren Fällen «die betroffenen Unternehmen oder Personen unter Angabe des Namens zu veröffentlichen». Ein halbbatziges «Name and Shame» dagegen schadet mehr, als es nützt.